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Pflichten der Teilhaber IN REGIONALVERBRAUCHERVEREINIGUNG

  • 30 November 2008 00:00:00
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Die Teilhaber der Konsumgesellschaft sind verpflichtet:

Einhaltung der Charta der Konsumgesellschaft, die Beschlüsse der Hauptversammlung der Konsumgesellschaft, von anderen Organen der Verwaltung und der Kontrollbehörden der Konsumgesellschaft;

Ihre Verpflichtungen vor der Konsumgesellschaft durch seine Teilnahme an der wirtschaftlichen Tätigkeit.

 
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