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Der Staat und das System NACH REGIONALVERBRAUCHERVEREINIGUNG

  • 17 July 2008 09:00:00
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1. Die staatlichen Organe und die Organe der örtlichen Selbstverwaltung ist nicht berechtigt, sich einzumischen in die wirtschaftlichen, finanziellen und anderen Tätigkeiten der Konsumgesellschaften und Ihrer Bündnisse, außer in Fällen, die sich aus den Gesetzen der Russischen Föderation. Die Beziehung der Genossenschaften, deren Verbände und die zuständigen Organe der Exekutive Vereinbarungen definiert, die ein integraler Bestandteil muss die Liste der Organisationen der Konsumgenossenschaft. Die Konsumgesellschaften und Ihre Gewerkschaften selbständig Programme entwickeln Ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung.
2. Die Handlungen der staatlichen Organe oder der Handlungen der Organe der örtlichen Selbstverwaltung, die gegen die Rechte der Konsumgesellschaften und Ihre Gewerkschaften, können für nichtig erklärt werden von der Gesetzgebung der Russischen Föderation.
3. Schäden, die Consumer-Gesellschaften, deren Gewerkschaften infolge ungesetzlicher Handlungen der Staatsorgane, der Organe der lokalen Selbstverwaltung und Ihrer Amtspersonen, erstattet in der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

 
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